Klage erfolgreich: Kiespläne müssen überarbeitet werden

Im Streit um den Kiesabbau am Niederrhein haben der Kreis und die betroffenen Kommunen heute einen großen Teilerfolg erzielt: Längere Kies-Vorratszeiträume wurden vom OVG gekippt.

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Der Kreis Wesel und die Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg waren vor Gericht erfolgreich. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Ausweitung der Versorgungszeiträume für den Sand- und Kiesabbau im Land gekippt. Die entsprechenden Passagen des Plans seien deshalb unwirksam. Es fehle schon an Ermittlungen, ob die im Landesentwicklungsplan (LEP) vorgesehene Verlängerung des Abbauzeitraums von 20 auf 25 Jahre für die Rohstoffversorgung der Bevölkerung notwendig sei und welcher Flächenbedarf dafür anfalle, heißt es zur Begründung. Jetzt muss der LEP neu überarbeitet und die Belange der Menschen, der Umwelt und der Landwirtschaft neu bewertet werden. Das wird sicher mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Erleichterung riesig

Große Erleichterung gibt es bei den Vertretern von Kreis und Kommunen. Sowohl Landrat Ingo Brohl (CDU), also auch Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt (SPD) sprach von einem guten Tag heute. Jetzt müssen neue Lösungen her. Einen Mangel an Kies und Sand werde es die nächsten Jahre nicht geben. Die Reaktionen waren bisher parteiübergreifend eindeutig. Das Urteil wurde knapp zwei Wochen vor der Landtagswahl einhellig begrüßt.

Immer wieder Demos

In den vergangenen Monaten hatte es vor allem linksrheinisch immer wieder Demos, Mahnwachen oder Plakataktionen gegen einen weiteren Kiesabbau gegeben. Die Kiesgegner fürchten das Abbaggern ihrer Heimat und Schäden für das Grundwasser, wenn die natürliche Schutzschicht durch den Kies verloren geht. Auf der anderen Seite ist der Bedarf an neuen Wohnungen in NRW groß. Außerdem müssen viele Brücken saniert werden, was große Mengen Beton erfordert. 55 Millionen Tonnen Sand und Kies werden laut des Verbandes der Kiesindustrie jährlich in NRW verbraucht. Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht. Eine Revision ist nicht zugelassen.

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