Klage gegen den Kreis Wesel gescheitert: Maskenpflicht im Auto ist rechtsmäßig

Die Maskenpflicht im Auto und auch die Pflicht eines negativen Tests beim Shoppen sind rechtsmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

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Die Maskenpflicht im Auto, die seit Ende März im Kreis Wesel gilt, ist rechtsmäßig. Das Verwaltungsgericht hat die Sicht des Kreises jetzt bestätigt. Demnach erhöht der enge Raum eines Autos die Infektionsgefahr, wenn Menschen aus mehreren Haushalten drin sitzen. Das Gericht reagiert damit auf einen Kläger aus dem Kreis Wesel. Der wollte sich auch gegen die Pflicht eines negativen Tests beim Shoppen wehren. Auch hier sah das Gericht seine Rechte aber nicht verletzt. Es stehe im schließlich frei, davon Gebrauch zu machen. Ohne die Regel gelte sonst ausnahmslos die Notbremse. 

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