Klage gegen Wassergewinnung in der Üfter Mark gescheitert

In der Üfter Mark darf bis 2049 jede Menge Grundwasser gewonnen werden. Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung jetzt bestätigt und damit eine Klage des NABU abgewiesen.

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Eine Klage des NABU gegen die Gewinnung von Grundwasser in der Schermbecker Üfter Mark ist gescheitert. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht sieht keine Gefährdung der Naturschutzgebiete. Damit dürfen dort im Jahr bis zu acht Millionen Kubikmeter Grundwasser gefördert werden. Das gilt bis Ende 2049. Mit dem Gewinnungsgebiet werden neben Schermbeck etwa auch Dorsten, Bottrop und Oberhausen mit Trinkwasser versorgt.

NABU kann noch Berufung einlegen

Die Naturschützer hatten gegen das Land NRW geklagt, das die wasserrechtliche Bewilligung erteilt hatte. Die Menge an Grundwasser ist ihrer Meinung nach viel zu viel. Sie sorgen sich um die Naturschutzgebiete "Rhader Wiesen", "Witte Berge" und "Deutener Moore". Auch sehen sie den streng geschützten Moorfrosch gefährdet. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann der NABU noch Berufung einlegen.

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