Kontrollen von Polizei und Ordnungsämtern zu Silvester

Auch Silvester gelten die Auflagen der Coronaschutzverordnung. Außerdem dürfen Böller nicht überall gezündet werden. Wir fassen die Lage zusammen.

© Julia Tillmann / FUNKE Foto Services

Die Silvesternacht am Niederrhein wird dieses Jahr wohl ruhiger werden als sonst. Nur wer Reste aus den letzten Jahren übrig hat, kann Böller und Raketen zünden. Allerdings geht das nicht überall: Verbote gibt es für publikumsträchtige Plätze, das schreibt die Coronaschutzverordnung des Landes vor. Für die Bestimmung dieser Orte sind die Kommunen, also die Städte und Gemeinden in NRW, zuständig. In Dinslaken ist das Zünden von Pyrotechnik an einigen Orten verboten - unter anderem auf dem Altmarkt, dem Neutorplatz und dem Bergpark in Lohberg.

Andere Städte sehen keinen Handlunsgsbedarf

Aus Moers und Wesel hieß es auf Radio K.W.-Anfrage: Aus den Erfahrungen der Vorjahre gibt es hier solche besonders belebten Plätze nicht, also gelten auch nirgendwo Böller-Verbote. Allerdings kontrollieren Ordnungämter und Polizei, ob die Corona-Regeln eingehalten werden - in Moers wurde dafür auch ein Sicherheitsdienst beauftragt.

Diese Corona-Regeln müssen wir landesweit beachten:

Die Coronaschutzverordnung des Landes schreibt unter anderem diese Regeln vor:

  • Zum Jahreswechsel 2020/21 gilt ein An- und Versammlungsverbot
  • In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol getrunken werden
  • Partys sind weiterhin verboten
  • Kontaktbeschränkungen: Treffen dürfen sich fünf Personen aus maximal zwei Hausständen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht zu der maximalen Personenanzahl)

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