Krachgarten Wesel: Verfahren auf der Zielgeraden
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.11.2024 15:09
Der Mieter des Weseler Krachgartens muss das Gelände räumen. Das hat das Amtsgericht Wesel entschieden. Endgültig ist das Urteil aber noch nicht.
Der Mieter des Weseler Krachgartens muss das Gelände räumen. Das hat das Amtsgericht Wesel entschieden. Endgültig ist das Urteil aber noch nicht. Der Beklagte, der genauso wie sein Anwalt den Gerichtstermin versäumte, hat jetzt 14 Tage Zeit um Einspruch einzulegen. Sollte dieser stichhaltig begründet sein, sehen sich die Parteien nochmal vor Gericht wieder, andernfalls muss der Mieter den Krachgarten räumen.
Der Eigentümer des Geländes hatte Jürgen M. im Herbst 2023 fristlos gekündigt, weil dieser offenbar in beträchtlichem Mietrückstand war. Das gerichtliche Verfahren ist seit dem schon mehrfach verschoben worden. Eine erneute, kurzfristige Krankmeldung des Verteidigers wurde von der Vorsitzenden aber nicht akzeptiert.