Krankenhäuser am Niederrhein sprechen sich gegen neue Strafzahlungen aus

Die Krankenhäuser bei uns am Niederrhein sind sauer: Seit Anfang des Jahres gibt es das MDK-Reformgesetz. Das fordert die Krankenhäuser auf, zusätzliche Strafen an die Krankenkassen zu zahlen, wenn sie z.B. Patienten nicht schnell genug entlassen.

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Die Kliniken im "Krankenhaus-Zweckverband Niederrhein" laufen Sturm gegen ein neues Gesetz. Seit Januar müssen sie Strafen zahlen, wenn sie Patienten nicht schnell wieder nach Hause schicken. Das Geld geht dann an die Krankenkassen. Mehrere Krankenhäuser aus dem Kreis Wesel, darunter u.a. das Bethanien und das St.Josef-Krankenhaus in Moers, das St. Bernhard-Hospital in Kamp-Lintfort und das Marien-Hospital in Wesel, haben sich heute zu den Folgen geäußert.

Medizinischer Dienst prüft Einzelfälle

Generell können Rechnungen, die die Krankenhäuser an die Krankenkassen stellen, durch den "Medizinischen Dienst der Krankenkassen" geprüft und beanstandet werden - z.B. wenn vermutet wird, dass einige abgerechnete Leistungen gar nicht nötig gewesen wären. Wenn dies der Fall ist, wurden die Zahlungen an die Krankenhäuser bisher gekürzt. Seit Januar kommt eine Strafe von zusätzlich mindestens 300 Euro - höchstens 10 Prozent der eigentlichen Kürzung dazu. Das Problem ist: Oft gibt es keine Kurzzeitpflege- oder Rehaplätze, auf die Patienten nach der stationären Behandlung angewiesen sind. Die Patienten dann einfach nach Hause zu schicken, sei in manchen Fällen aber ethisch einfach nicht vertretbar. Sollte es keine Änderung oder Abschaffung des Bundes-Gesetzes geben, fürchten die Krankenhäuser auf Dauer ihre Existenzen. Die 14 Kliniken im "Krankenhaus-Zweckverband Niederrhein" bieten der Politik den Dialog an.

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