Kreis Wesel bereitet Impfpflicht für Gesundheitssektor vor

In der nächsten Woche (15.3) tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Die Arbeitnehmer in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Rettungsdiensten müssen dann immunisiert sein.

© Alexander Raths - Fotolia

Auf die Gesundheitsämter kommt in den nächsten Wochen neue Arbeit zu, denn am Dienstag (15. März) gilt für Arbeitnehmer in medizinischen Einrichtungen die Impfpflicht. Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen oder bei Rettungsdienste müssen entweder vollständig geimpft sein oder einen aktuellen Genesenennachweis (max. 90 Tage) vorweisen. Bei Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, ist ebenfalls ein entsprechender Nachweis nötig. Leiter von Einrichtungen- oder Unternehmen müssen dem Gesundheitsamt ab dem 15. März melden wer in der Belegschaft nicht immunisiert ist. Dafür schaltet der Kreis zum Stichtag ein eigenes Meldeportal frei.

Es drohen Bußgelder oder Beschäftigungsverbote

Alle Beschäftigen die bis Ende März über das Portal gemeldet werden, erhalten dann vom Gesundheitsamt eine Frist den geforderten Nachweis zu erbringen. Kommen sie der Frist nicht nach, kann ein Bußgeld von 2.500 Euro und ein Beschäftigungsverbot für die Einrichtung erteilt werden. Wie viele Arbeitnehmer im Kreis im medizinischen Bereich keine Immunisierung haben, ist nicht bekannt. Im Pflegebereich sind es nach Zahlen der Landesregierung im Kreis Wesel Stand Mitte Februar etwa drei Prozent gewesen. Von der Regelung sind auch Berufsneulinge betroffen, wer einen Job in einer medizinischen Einrichtung beginnen möchte muss auch einen Nachweis über die Immunisierung vorlegen.

Weitere Meldungen

skyline