Kreis Wesel schickt Bescheinigung für Genesene automatisch

Der Kreis Wesel stellt Bescheinigungen für Covid-19-Genesene aus. Diese werden ab morgen (07.05.2021) an alle verschickt, die infolge einer Corona-Infektion in Quarantäne waren.

© Airport Weeze / Markus van Offern / Motiv Corona - Teststation Airport Weeze

Der Kreis Wesel stellt Bescheinigungen für Covid-19-Genesene aus. Diese werden ab morgen (07.05.2021) an alle verschickt, die infolge einer laborbestätigten Corona-Infektion in Quarantäne waren. Das Land hat die Rechte von Geimpften und Genesene angepasst. Sie werden automatisch allen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Shoppen mit Termin und Friseurbesuche werden wieder einfacher.  

Regelungen im Detail

Für die folgenden Gruppen gilt:


1.    Personen, die mittlerweile bereits zweimal geimpft wurden, benötigen keine Bescheinigung über ihre Genesung. Der Impfnachweis reicht aus.


2.    Personen, deren Erkrankung 28 Tage bis sechs Monate zurückliegt, bekommen vom Kreis Wesel unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung, mit der sie ihre Erkrankung belegen können. Da dies mehrere tausend Personen betrifft, kann es mehrere Tage dauern, bis jedes Schreiben seinen Adressaten erreicht hat. Der Kreis Wesel bittet deshalb darum, von Anfragen und Anrufen abzusehen. Wer bis Mitte Mai keine Bescheinigung erhalten hat, kann sich per E-Mail an genesen@kreis-wesel.de wenden.

3.    Personen, deren Erkrankung mehr als sechs Monate zurückliegt und die mittlerweile die erste von zwei Schutzimpfungen erhalten haben, bekommen ebenfalls unaufgefordert vom Kreis Wesel eine Bescheinigung, die zusammen mit dem Impfnachweis eine Immunisierung bescheinigt. Wer bis Mitte Mai keine Bescheinigung erhalten hat, kann sich per E-Mail an genesen@kreis-wesel.de wenden.


4.    Personen, die aktuell erkrankt sind oder künftig erkranken, bekommen automatisch nach dem Eingang des PCR-Ergebnisses beim Kreis Wesel, welches direkt vom Labor übermittelt wird, eine entsprechende Bescheinigung zusammen mit einem Informationsschreiben zur Quarantäne.

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