
Das Ruhrparlament hat heute in einer Sondersitzung einstimmig entschieden, gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vorzugehen. Der Regionalverband Ruhr legt eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Das Gericht in Münster hatte den Regionalplan Ruhr im Juni für ungültig erklärt und keine Revision zugelassen. Gleichzeitig hat die Verbandsversammlung einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Grünen verabschiedet. Danach soll die Neuaufstellung des Regionalplans sofort beginnen. Regionaldirektor Garrelt Duin sagt, der RVR kalkuliere ein, dass das Urteil am Ende bestehen bleibt. Deshalb starte man unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits mit einem neuen Plan. Einen Aufstellungsbeschluss soll es spätestens in der Sitzung im Oktober 2027 geben. Mit Blick auf die klagenden Kommunen im Kreis Wesel lädt Duin nun zu Gesprächen ein. Sowohl Kommunen als auch Unternehmen im Kreis Wesel sollen über Ziele, Verfahren und nächste Schritte mitreden können.
Das sagt das OVG-Urteil
Das Oberverwaltungsgericht hatte den Regionalplan nicht nur wegen der Kies-Regelungen gekippt, sondern insgesamt für unwirksam erklärt. Laut eigener Mitteilung des Gerichts liegt das an einem Verfahrensfehler und zwei Abwägungsfehlern. Die erste Bekanntmachung aus dem Jahr 2018 enthielt die Vorgabe, dass handschriftliche Stellungnahmen nur in lesbaren Druckbuchstaben verfasst sein durften. Das Gericht wertete das als unzulässige Einschränkung der Bürgerbeteiligung. Zudem habe der RVR seine Prognose zum künftigen Rohstoffbedarf auf eine nicht mehr aktuelle Datengrundlage gestützt. Auch habe der RVR Rohstoffmengen unberücksichtigt gelassen, die über gesetzliche Ausnahmeregeln zusätzlich abgebaut werden dürfen. Der Kreis Wesel und die Klägerkommunen kommentierten in einer eigenen Stellungnahme, die schriftliche Urteilsbegründung liste noch zwei weitere Fehler auf: eine unzureichende Prüfung der Klimafolgen sowie unterschiedliche Schutzkriterien bei Erweiterungsflächen. Der RVR sieht unterdessen bei der grundsätzlichen Frage Klärungsbedarf, ob einzelne Abwägungsmängel bei den Kies-Abgrabungsbereichen automatisch zur Unwirksamkeit des gesamten Regionalplans führen müssen.
Das sagen die Klägerkommunen
Der Kreis Wesel hatte dem RVR schon vor der Verabschiedung des Regionalplans einen anderen Weg vorgeschlagen. Das Thema Kiesabbau sollte in einem eigenen Plan geregelt werden, getrennt vom Rest. Der RVR entschied sich damals aber für einen gemeinsamen Regionalplan für die ganze Region. Landrat Ingo Brohl sagte nach dem Urteil, der RVR stehe jetzt vor den Trümmern seiner eigenen Entscheidung. Nach Angaben des Kreises Wesel ist die Versorgung mit Kies und Sand trotzdem für mehr als zehn Jahre gesichert. Die sechs Klägerkommunen fordern weiterhin einen eigenen Plan nur für den Kiesabbau. Sie hatten den RVR außerdem aufgerufen, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten. Diesen Wunsch erfüllt der RVR mit der heutigen Entscheidung nicht. Der Regionalverband bietet den Kommunen aber Gespräche über den künftigen Regionalplan an. Bis eine endgültige Entscheidung fällt, gilt der bisherige Regionalplan Ruhr weiter.
Kritik am RVR-Beschluss
Kritik am heutigen Beschluss kommt vom Aktionsbündnis Niederrheinappell. Der Verein spricht sich klar gegen die Nichtzulassungsbeschwerde aus. Aus Sicht des Bündnisses hätte der RVR den Kiesabbau von Anfang an in einem eigenen Plan regeln können, so wie es im Regierungsbezirk Köln bereits üblich ist. Nach Angaben des Vereins soll genau das jetzt durch einen Zusatzantrag der SPD- und CDU-Fraktion im Ruhrparlament geprüft werden. Der Verein kritisiert außerdem, dass durch die heutige Beschwerde wertvolle Zeit gewonnen werde. Das Aktionsbündnis befürchtet, in dieser Zeit könne die Kiesindustrie weitere Fakten schaffen.