Kreisgrüne unterstützen Klage gegen Abschaffung der Stichwahl

Für die Kommunalwahl 2020 ist kein zweiter Wahlgang für Bürgermeister und Landräte mehr vorgesehen. Es könne aber nicht sein, dass in einer sich immer mehr auffächernden Parteienlandschaft relative Mehrheiten von 30 Prozent genügten, so die Kritik der Grünen.

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Die Kreisgrünen sind gegen die von der schwarzgelben Landesregierung beschlossenen Abschaffung der Stichwahl. Deshalb unterstützen sie eine Klage der SPD- und Grünen-Landtagsfraktion vor dem Verfassungsgerichtshof NRW. Die Regelung sei eine Schwächung der Demokratie, heißt es in einer Erklärung. Es könne nicht sein, dass in einer sich immer mehr auffächernden Parteienlandschaft relative Mehrheiten von 30 Prozent genügten.

Für die Kommunalwahl 2020 ist kein zweiter Wahlgang für Bürgermeister und Landräte mehr vorgesehen. Die Regierungsparteien sind der Auffassung, dass die Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang und daraus folgend auch die demokratische Legitimation der Gewinner eher gering ist.

1994 hatte die SPD die kommunalen Stichwahlen eingeführt worden und fanden erstmals 1999 statt. Die CDU - geführte Regierung von Jürgen Rüttgers kippte die Stichwahl wieder. Damals scheiterten SPD und Grüne mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht, das die Abschaffung billigte. Die rot-grüne Mehrheit unter Hannelore Kraft führte die Stichwahl dann wieder ein.

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