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Die fristlose Kündigung wird in eine ordentliche umgewandelt, außerdem bekommt der Werfer 13.000 Euro Abfindung. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf sagt, dass eine Abmahnung gereicht hätte. Der 29-Jährige hatte den Böller auf eine benachbartes Betriebsgelände geworfen, dort erlitt ein Mitarbeiter ein Knalltrauma.
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