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Kündigung nach Böllerwurf
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Kündigung nach Böllerwurf

Durch einen Böllerwurf war ein Mitarbeiter eines Betriebes in Hünxe verletzt worden - der Werfer hatte darauf die fristlose Kündigung bekommen. Dazu gab es vor Gericht jetzt einen Vergleich.

Veröffentlicht: Donnerstag, 13.02.2020 13:13

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Die fristlose Kündigung wird in eine ordentliche umgewandelt, außerdem bekommt der Werfer 13.000 Euro Abfindung. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf sagt, dass eine Abmahnung gereicht hätte. Der 29-Jährige hatte den Böller auf eine benachbartes Betriebsgelände geworfen, dort erlitt ein Mitarbeiter ein Knalltrauma.

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