Kündigung nach Böllerwurf
Veröffentlicht: Donnerstag, 13.02.2020 14:13
Durch einen Böllerwurf war ein Mitarbeiter eines Betriebes in Hünxe verletzt worden - der Werfer hatte darauf die fristlose Kündigung bekommen. Dazu gab es vor Gericht jetzt einen Vergleich.
![](http://www.radiokw.de/externalimages/?source=jpg33/symbol_justiz_paragraph-53.jpg&crop=0x252x4032x2520&resize=1280x800&dt=201906041611090)
Die fristlose Kündigung wird in eine ordentliche umgewandelt, außerdem bekommt der Werfer 13.000 Euro Abfindung. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf sagt, dass eine Abmahnung gereicht hätte. Der 29-Jährige hatte den Böller auf eine benachbartes Betriebsgelände geworfen, dort erlitt ein Mitarbeiter ein Knalltrauma.