Kündigung nach Böllerwurf

Durch einen Böllerwurf war ein Mitarbeiter eines Betriebes in Hünxe verletzt worden - der Werfer hatte darauf die fristlose Kündigung bekommen. Dazu gab es vor Gericht jetzt einen Vergleich.

Die fristlose Kündigung wird in eine ordentliche umgewandelt, außerdem bekommt der Werfer 13.000 Euro Abfindung. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf sagt, dass eine Abmahnung gereicht hätte. Der 29-Jährige hatte den Böller auf eine benachbartes Betriebsgelände geworfen, dort erlitt ein Mitarbeiter ein Knalltrauma.

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