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Lebenslänglich nach Vorfall am Niederrhein - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil vom Landgericht Kleve
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Lebenslänglich nach Vorfall am Niederrhein - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil vom Landgericht Kleve

Nach einem kuriosen Vorfall in einer Gaststätte am Niederrhein muss ein Mann jetzt lebenslänglich ins Gefängnis. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt.

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Der Fall ereignete sich im August 2025 in Geldern am Niederrhein. Ein Mann ärgerte sich in einer Gastwirtschaft über gleich mehrere Dinge, am Ende zückt er ein Kampfmesser, ein Mensch ist verblutet. Das Landgericht Kleve hatte den Mann wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil hatte der Mann Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof bestätigt jetzt: Das Urteil vom Landgericht Kleve aus Februar 2026 ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve wurde als unbegründet verworfen.

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Was ist in der Gastwirtschaft passiert?

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Laut Gerichtsurteil konnte dem Angeklagten sein gewünschtes Getränk nicht serviert werden. Außerdem wollte sich ein älterer Gast nicht mit ihm unterhalten und die Kellnerin hatte ihn schließlich des Lokals verwiesen. Der Mann zückte ein Kampfmesser und griff einen Unbeteiligten an. Der Gast verblutete noch am Tatort. Auf der Flucht stach der Angeklagte noch auf zwei weitere Menschen ein, die versuchten, ihn aufzuhalten.

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