Lehrerinnen aus Hünxe und Moers vor Gericht gescheitert

Eine Corona-Infektion ist kein Dienstunfall. Zu dem Urteil ist gestern das Verwaltungsgericht gekommen. Zwei Lehrerinnen aus Hünxe und Moers hatten hier geklagt.

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Zwei 53 und 56 Jahre alte Lehrerinnen aus Moers und Hünxe sind gestern mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Sie wollten, dass ihre Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt wird. Sie waren sich sicher, dass die Ansteckung in der Schule passierte, also beim Ausüben ihres Berufes - bei einer Lehrerkonferenz bzw. im Gespräch mit zwei Schülern. Das Gericht erklärte dagegen, dass sich der Zeitpunkt der Infektion nicht eindeutig feststellen ließe. Die Klägerinnen seien der Gefahr außerdem in keinem erheblich höherem Maße als andere ausgesetzt gewesen.

Klägerinnen leiden noch heute unter den Folgen von Corona

Beide Lehrerinnen hatten sich im Herbst 2020 angesteckt und leiden noch heute unter den Folgen der Corona-Erkrankung. Wäre der Dienstunfall anerkannt worden, hätten sie mehr finanzielle Hilfe einfordern können. Die Klägerinnen können gegen das Urteil noch Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Auch eine Finanzbeamtin aus Remscheid hatte sich gestern vor dem Verwaltungsgericht mit einer ähnlichen Klage nicht durchsetzen können. Laut Gericht konnte sie nicht nachweisen, dass eine Personalrätetagung ursächlich für ihre Infektion war.

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