Lockdown: Diese neuen Corona-Regeln sollen in NRW kommen

Bund und Länder haben sich im Kampf gegen das Coronavirus auf einen harten Kurs geeinigt. Ministerpräsident Laschet hat die Regelungen für NRW vorgestellt.

© Land NRW

Nach dem Bund-Länder-Treffen hat Ministerpräsident Laschet die Lockdown-Regeln für NRW vorgestellt. Der Lockdown sei weitgehender als die Maßnahmen im März. "Die Hoffnung auf den Impfstoff darf unseren Blick auf diese Realität der Pandemie nicht trüben", sagte Laschet. Hauptziel sei es, dass Weihnachten und Silvester nicht zu Superspreading-Ereignissen würden. Die Regelungen gelten dann erst einmal bis zum 10. Januar. Eine entsprechende Landesverordnung soll zeitnah folgen, kündigte Laschet am Mittag an. Sie soll die folgenden Punkte beinhalten.

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, zuzüglich Kinder. Vom 24. bis zum 26. Dezember wird die Regelung angepasst: Dann dürfen sich ein Hausstand und vier weitere Personen treffen, wenn es sich um enge Verwandte handelt.

Silvester-Auflagen

An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein Versammlungsverbot und ein Ansammlungsverbot, auf publikumsträchtigen Plätzen gilt zudem ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf von Feuerwerk wird bundesweit verboten. Bereits gekauftes Feuerwerk sollte nicht gezündet werden, erläuterte Laschet. Hintergrund ist die Verletzungsgefahr und eine mögliche zusätzliche Belastung der Krankenhäuser. In Hotspot-Regionen wie dem Kreis Lippe könnte es außerdem Ausgangsbeschränkungen geben.


Einzelhandel

Ab dem 16. Dezember werden alle Geschäfte geschlossen, die Produkte jenseits des täglichen Bedarfs anbieten. Das umfasst mehr Geschäfte als im März - etwa Baumärkte. Auch Friseure müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen durch Physio-, Ergo- oder Logotherapien bleiben möglich. Diese Betriebe dürfen weiter öffnen:

  • Abhol- und Lieferdienste
  • Apotheken
  • Babyfachmärkte
  • Banken und Sparkassen
  • Drogerien
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln
  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Fahrradwerkstätten
  • Futtermittelmärkte
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Hörgeräteakustiker
  • Kfz-Werkstätten
  • Optiker
  • Poststellen
  • Reformhäuser
  • Reinigungen
  • Sanitätshäuser
  • Tankstellen
  • Tierbedarfsmärkte
  • Waschsalons
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Zeitungsverkauf

Schulen und Kitas

Ab morgen (14.12) ist die Präsenzpflicht an den Schulen ausgesetzt (Klasse 1-7). Eltern sollen ihre Kinder selbst betreuen, falls dies möglich ist. Schüler ab der achten Klasse erhalten Distanzunterricht. Kitas in NRW bleiben geöffnet. Allerdings sollen alle Eltern, die nicht auf die Betreuung angewiesen sind, ihre Kinder Zuhause behalten.


Kontaktreduzierung auf der Arbeit

Betriebe sollen großzügige Home-Office-Lösungen anbieten oder in der Zeit zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar 2021 in Betriebsferien gehen, wenn dies möglich ist.


Weitere Meldungen

skyline