Loveparade-Prozess ohne Urteil eingestellt

Das Landgericht Duisburg hat heute den Loveparade-Prozess eingestellt. Damit gibt es kein Urteil. Vor knapp zehn Jahren waren 21 Menschen bei einer Massenpanik gestorben.

BI Gegen das Vergessen LoPa 2010
© BI Gegen das Vergessen LoPa 2010

Das Landgericht Duisburg hat heute den Loveparade-Prozess eingestellt - damit geht das Verfahren ohne ein Urteil zu Ende. Angeklagt waren noch drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Hintergrund ist eine Verzögerung des Verfahrens durch das Coronavirus und die drohende Verjährung im Juli. Bei einer Massenpanik waren vor fast zehn Jahren 21 Menschen ums Leben gekommen, über 650 wurden verletzt.

Bis auf die Nebenkläger hatten alle der Einstellung zugestimmt

Anfang April hatte das Landgericht die Einstellung des Verfahrens auch für die drei verbliebenen Angeklagten vorgeschlagen. Staatsanwaltschaft und die drei Angeklagten hatten zugestimmt. Angehörige von Todesopfern sprachen sich als Nebenkläger gegen eine Einstellung aus. Ihre Zustimmung war allerdings rechtlich nicht erforderlich. Der Einstellungsbeschluss ist unanfechtbar.

Gutachten bestätigte: Unglück hätte verhindert werden können

Als nächstes war eigentlich die Einführung des 3800 Seiten umfassenden Gutachtens geplant. Schriftlich liegt es bereits seit Dezember 2018 allen Beteiligten vor. In dem Gutachten hatte ein Verkehrsexperte festgestellt, dass das Unglück schon in der Planungsphase hätte verhindert werden können. Schon im Vorfeld habe es mehrere Anhaltspunkte gegeben, dass das Veranstaltungsgelände für die erwarteten Besuchermengen nicht geeignet war.

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