
© photoguns - stock.adobe.com
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Ein Test für das Krankheitsbild des 2019-nCoV (Symbolbild).
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In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter. Er kann sich das Geld per Antrag dann vom Landschaftsverband zurückholen. Erst ab der siebten Woche käme das Geld direkt vom LVR. Die Entschädigung ist so hoch wie das gesetzliche Krankengeld.
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