LVR entschädigt bei Quarantäne wegen Coronavirus
Veröffentlicht: Donnerstag, 05.03.2020 13:05
Wer wegen eines Corona-Verdachtes nicht arbeiten kann und darum Verdienstausfälle hat, bekommt Hilfe. Aber nur wenn die Quarantäne von den zuständigen Behörden auch angeordnet war.
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In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter. Er kann sich das Geld per Antrag dann vom Landschaftsverband zurückholen. Erst ab der siebten Woche käme das Geld direkt vom LVR. Die Entschädigung ist so hoch wie das gesetzliche Krankengeld.