
Das Marien-Hospital Wesel erreicht im Streit um die Krankenhausreform einen wichtigen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht bewertet Teile der Landesplanung neu. Die Richter geben dem Krankenhaus mehrere medizinische Leistungen zurück. Dazu zählen unter anderem die Behandlung von Leukämien und Lymphomen. Auch Eingriffe an Knie-Prothesen stehen wieder im Leistungsangebot. Das Gericht prüft dabei die Qualität der bisherigen Versorgung. Es bewertet die Argumente des Krankenhauses als ausreichend. Das Urteil schafft für das Marien-Hospital mehr Sicherheit in der künftigen Planung.
Zuvor hatte das Marien-Hospital im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch keinen Erfolg. Das jetzt abgeschlossene Hauptsache-Verfahren sorgt aber für eine neue Lage. Auch das Bethanien-Krankenhaus in Moers erreicht vor kurzem ein ähnliches Urteil. Damit stärkt das Gericht erneut die Position von Kliniken im Kreis Wesel. Das Land muss die Planungen anpassen und die Entscheidungen des Gerichts berücksichtigen.