
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat sich mit einer Klage des Marienhospitals in Wesel beschäftigt. Geklagt hatte die Krankenhausgesellschaft gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Grund war die Umsetzung des neuen Krankenhausplans. Dabei ging es um mehrere Behandlungen, die dem Marienhospital nicht mehr zugestanden werden sollten. Konkret waren die Bereiche Blutkrebs, Knie-Operationen und Eierstockkrebs betroffen. Bei den Knie-Operationen hat das Marienhospital jetzt Recht bekommen. Das Land muss hier neu entscheiden. Bei der Behandlung von Eierstockkrebs ist die Klage dagegen ohne Erfolg geblieben. Die Behandlung von Blutkrebs darf das Krankenhaus weiter anbieten, das Land hatte hier bereits eingelenkt.
Auch Moers hatte sich gegen den Krankenhausplan gewehrt
Der Fall in Wesel steht nicht allein da. Auch das Bethanien Krankenhaus in Moers hatte sich erfolgreich gegen den Krankenhausplan gewehrt. Betroffen waren dort unter anderem Hüft-Operationen und Wirbelsäulen-Eingriffe. Für Patientinnen und Patienten aus der Region bedeutet das: Wichtige Behandlungen bleiben trotz der Reform vor Ort möglich.