Maskenpflicht in Fußgängerzonen

Eine generelle Maskenpflicht in einigen Innenstädten war laut Gericht nicht richtig. Trotzdem muss der Mund-Nasen-Schutz vielerorts weiter konsequent getragen werden.

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Eine generelle Maskenpflicht in einigen Innenstädten wurde gerichtlich kassiert. Trotzdem gelten weiter Regeln, den Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit zu tragen. So muss die Maske bereits 10 Meter vor dem Eingang eines Geschäftes aufgesetzt werden oder auch schon auf Supermarktparkplätzen. Heißt: Bei einer Breite von 17-Metern, wie bei der Weseler Fußgängerzone, muss selbst wenn man sehr mittig geht, die Maske aufgesetzt werden. Also für Wesel geht die Stadt weiter davon aus, dass ihre Corona-Verfügung korrekt war und hier auch weiter die Maskenpflicht in der Fußgängerzone und den ausgewiesenen Flächen gilt.

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