
Prozess nach Mordversuch
Ulm (dpa/lsw) - Für den 25 Jahre alten Angestellten eines Elektrofachmarktes in Ulm ist es ein Arbeitstag wie jeder andere, bis ein Kunde mit einem Küchenmesser plötzlich auf ihn einsticht - immer wieder. Doch warum? Das will das Landgericht Ulm nun in einem Prozess klären.
Der mutmaßliche 30 Jahre alte Täter aus Eritrea gestand zum Auftakt des Prozesses den Angriff auf den Angestellten, der in der Abteilung für Mobiltelefone arbeitete. Er habe aus «Frust, Wut und Verzweiflung gehandelt», ließ er über seinen Verteidiger am ersten Verhandlungstag erklären.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mordversuch und schwere Körperverletzung vor. Er soll Mitte Januar den Angestellten niedergestochen und lebensgefährlich verletzt haben. Auch zwei Kollegen des Mannes wurden verletzt. Der 30-Jährige ließ über seinen Verteidiger erklären, dass er die Taten einräume. Dies gelte auch für den Mordvorwurf. Er schäme sich dafür und können sich heute nicht erklären, wie es dazu kommen konnte. Gekannt hatten sich der mutmaßliche Täter und sein Opfer nicht.
Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt. Der Fachmarkt gehört zu einer belebten Einkaufszone mit einer Vielzahl von Geschäften vor der Ulmer Innenstadt. Es wird täglich von Tausenden aufgesucht.
Rache an Mobilfunkverkäufern?
Laut Anklage griff der Mann den Angestellten an, weil er schlechte Erfahrungen mit Mobiltelefonverkäufern gemacht hat. Aus Frust habe er deshalb in den Tagen zuvor ein Küchenmesser mit einer Klinge von 20 Zentimetern gekauft. Er sei in den Fachmarkt gegangen, um sich an einem Mobiltelefonverkäufer zu rächen und ihn zu töten, so die Staatsanwaltschaft.
Für den Angestellten kam der Angriff demnach völlig überraschend. 15 Stichverletzungen erlitt der Mann laut Anklage. Der Angreifer soll auch mehrmals auf ihn eingestochen haben, als dieser schon wehrlos am Boden lag.
Der Mitarbeiter musste mehrmals reanimiert und notoperiert werden. Er lag laut Anklage zwölf Tage im künstlichen Koma. Das Opfer will während des Verfahrens selbst über das Geschehen aussagen.
Hätte sich die Messerspitze nicht verbogen, hätte der Angestellte keine Chance gehabt, sagte Oberstaatsanwalt Rainer Rackl. Der junge Mann sei inzwischen wieder mobil, aber von der Tat schwer gezeichnet.
Der 30-Jährige war nach der Tat aus dem Geschäft geflüchtet, dann aber von der Polizei gestellt worden. Als er laut Polizei das Messer nicht niederlegen wollte und stattdessen auf die Beamten losging, wurde er niedergeschossen und schwer verletzt. Er sitzt seit Januar in Untersuchungshaft.
Angeklagter polizeibekannter Mann
Der 30-Jährige reiste im Jahr 2017 nach Deutschland ein und geriet seitdem schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt. Er wurde bereits wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter und vollendeter gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff sowie Sachbeschädigung verurteilt.
So hat er in einer Unterkunft in Neu-Ulm einen 21-jährigen Mitbewohner gegen den Kopf getreten und anschließend mit einer zerbrochenen Glasflasche auf ihn eingestochen. Später randalierte er im Polizeigewahrsam und griff in Untersuchungshaft zwei Wärter an, die Verletzte. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte den Eritreer zu dreieinhalb Jahren Haft. Es folgte eine Verurteilung wegen Drogendelikten.
Ausweisung scheiterte an fehlenden Dokumenten
Der Eritreer hat schon seit dem Jahr 2023 keinen Flüchtlingsstatus mehr. Im Januar 2024 beantragte das Regierungspräsidium Tübingen seine Ausweisung. «Abschieben können wir trotzdem nicht: Mit den Machthabern in Eritrea gibt es keinerlei Kooperation», erklärte das Justizministerium Anfang Februar.
Verteidiger Thorsten Storp erwähnte die Zustände im Herkunftsland des Angeklagten. «Viele kommen völlig traumatisiert aus Eritrea zu uns. Die Zustände in dieser Diktatur kann man sich kaum vorstellen». Die traumatisierten Menschen bräuchten eigentlich dann einen Halt, den sie im Aufnahmeland nicht immer finden, erklärte Storp. Das erzeuge viel Frust und Verzweiflung. «Doch das entschuldigt so eine Tat natürlich nicht», ergänzte der Verteidiger.
Erst im vergangenen Dezember - also kurz vor der Tat in Ulm - wurde der 30-Jährige aus dem Gefängnis entlassen und stand seither unter Führungsaufsicht. Diese Auflage können beispielsweise regelmäßige Drogentests, Pflicht zur Therapie oder regelmäßige Meldung bei der Polizei enthalten. Die Bewährungshilfe überwacht, dass die Vorgaben eingehalten werden. Welche Auflagen im speziellen Fall galten, machten die Behörden mit Verweis auf den Datenschutz nicht öffentlich.
Der 30-Jährige sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Das Urteil des Ulmer Landgerichts wird für Mitte August erwartet. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter muss mit seiner Kammer dabei auch prüfen, ob zusätzlich eine Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Das bedeutet, dass selbst nach einer langen Haftstrafe für den Mann der Weg in die Freiheit auf unbestimmte Zeit versperrt bliebe.
