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Moers lehnt Alkoholverbot in der Innenstadt ab
© Jonas Richter / Funke Foto Service
In manchen Städten gibt es Alkoholverbotsplätze, wie hier in Herne
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Moers lehnt Alkoholverbot in der Innenstadt ab

In Moers wird es kein Alkoholverbot geben – die Stadt lehnt den Antrag ab. Anwohner am Ostring sind enttäuscht, die Begründung ist juristisch.

Veröffentlicht: Dienstag, 16.06.2026 04:10

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In der Moerser Innenstadt wird es kein Verbot geben, öffentlich Alkohol zu trinken. Heute berät die Politik darüber. Anlass ist ein Bürgerantrag. Dem Moerser ging es dabei vor allem um den Ostring und Königsee. Er beklagt dort Müll, Gewalt, Vandalismus und Lärm. Die Verwaltung sieht ein Alkoholverbot aber kritisch. Es fehle die rechtliche Grundlage, weil Trinken allein keine abstrakte Gefahr darstelle. Auch das Sicherheitsgefühl der Passanten reiche juristisch nicht aus, um ein Verbot auszusprechen. Das Ordnungsamt werde aber auch künftig regelmäßig Präsenz zeigen.


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Moers und das Alkoholverbot – warum die Stadt Nein sagt

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Die Verwaltung verweist auch auf die Stadt Duisburg. Sie hatte 2017 ein Alkoholverbot erlassen. Wenig später wurde es vom Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Der Bürgerantrag fordert neben dem Alkohol- auch ein Drogenverbot. Dazu erklärt die Verwaltung: Durch das Betäubungsmittelgesetz ist der Besitz von Drogen ohnehin strafbar. Die Verfolgung liege damit bei der Polizei und nicht beim städtischen Ordnungsamt. Sie betont außerdem, dass sich die Lage rund um den Ostring schon verbessert habe – unter anderem durch Streetworker und Schwerpunkteinsätze der Polizei.

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Der Antragsteller sieht das anders und ist enttäuscht – die Lage habe sich kaum verbessert, sagt er. Am Ostring werde weiterhin offen gedealt. Anwohner und Gewerbetreibende zahlen inzwischen selbst für Sicherheitsdienste – jährlich im vierstelligen Bereich. Vieg kritisiert, dass auch temporäre Lösungen nicht gesucht würden. Gleichzeitig weiß er: Vertreibt man die Szene, taucht sie woanders wieder auf. Das eigentliche Problem müsse sozial gelöst werden. Erschwerend kommt hinzu – der Bereich liegt an einem Schulweg.

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