
© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services
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In der Moerser Innenstadt gilt ab sofort keine generelle Maskenpflicht mehr. Laut einem Gerichtsurteil muss draußen das Risiko einer Menschenansammlung bestehen, um zum Tragen der Maske zu verpflichten. Durch den Lockdown ist das aber unwahrscheinlich. Sobald er vorbei ist, wird die Lage neu bewertet. OP- oder FFP2-Masken müssen aber weiter in geschlossenen Räumen wie Supermärkten, Bussen, Kirchen oder Rathäusern getragen werden - und auf Wochenmärkten.
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