Moers sucht Schiedsleute

Streit schlichten, damit man sich den Weg zum Gericht spart - das ist die Aufgabe von Schiedsleuten. Moers sucht jetzt Nachfolger.

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Wenn es um Lärm geht oder um die Grundstücksgrenze, vermitteln Schiedsleute zum Beispiel zwischen den Nachbarn. Die Stadt Moers sucht eine Schiedsperson für die Stadtteile Kohlenhuck, Bornheim, Repelen und Genend. Die Amtszeit beginnt nächstes Jahr im Sommer und dauert fünf Jahre.

So arbeiten Schiedsleute

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner führen Schlichtungsverfahren in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und verschiedenen Privatklagedelikten durch. Dazu zählen unter anderem Beleidigungen, üble Nachrede, Hausfriedensbruch, leichte und fahrlässige Körperverletzungen, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigungen. Die benötigten Kenntnisse werden in Schulungen vermittelt. Die Verhandlungen werden in den Privaträumen der Schiedsleute geführt. Dafür erhalten sie eine Aufwands- und Amtsraumentschädigung. Die Bewerber sollten einen PC besitzen. Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Moers gewählt und durch das Amtsgericht vereidigt.


Interessierte können sich bis Dienstag, 7. Januar, bewerben. Sie müssen ihren Wohnsitz in dem entsprechenden Bezirk haben und sollten zwischen 30 und 70 Jahre alt sein. Die Amtszeit startet am 1. Juli 2020 und endet am 30. Juni 2025. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen besonders zur Streitschlichtung befähigt sein. Freude und Geschick an der Verhandlungsführung sowie die Bereitschaft zum Zuhören sind unabdingbare Voraussetzungen zur Ausübung dieses Ehrenamtes. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.


Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Ausübung des Amtes haben, können sich schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf bei der Stadt Moers, Fachdienst Ordnung, 47439 Moers, bewerben. Die Bewerbungsunterlagen müssen ein Lichtbild, einen tabellarischen Lebenslauf und einen Tätigkeitsnachweis enthalten.

Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Internetseite www.moers.de unter „Stichwörter A-Z“, „Schiedspersonen“ sowie über die dortigen Links zum Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen und zum Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.

(Quelle: Stadt Moers)

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