
Jungen aus Wut überfahren
Niedernhall/Heilbronn (dpa) - Ein Kind gerät auf einem Supermarktparkplatz mit einem 18-Jährigen aneinander. Die beiden kennen sich nicht. Es wird beleidigt, gedroht. Der 18-Jährige steigt in sein Auto. Das Kind fährt mit seinem Rad davon. Wenige Augenblicke später liegt der 12-jährige Junge unter dem Fahrzeug, mehr als 20 Meter mitgeschleift - und tot.
Was sich am Abend des 11. September 2025 auf einem Parkplatz in Niedernhall bei Heilbronn abspielte, macht immer noch fassungslos. «Das Geschehen als solches ist unbegreiflich», sagt der Richter. Sieben Minuten hätten sich die beiden gekannt, das Kind, der Heranwachsende. Für das Gericht ist klar: Da ist kein Unfall passiert - sondern Mord. Aus Rache und heimtückisch.
Mehrjährige Jugendstrafe
Sechs Jahre und sechs Monate muss der 18-jährige Angeklagte nun ins Gefängnis. Jugendstrafe. Seine Fahrerlaubnis verliert er für vier Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Jugendstrafe gefordert. Die Verteidigung sprach von einem tragischen Unfall und forderte lediglich sogenannte «Zuchtmittel», also etwa bestimmte Auflagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 18-Jährigen kündigte bei der Urteilsverkündung bereits an, dass er vermutlich in Revision gehen will.
Der Fall hatte weit über die kleine Gemeinde im Nordosten Baden-Württembergs hinaus Entsetzen ausgelöst. Es ist gerade noch hell, als die beiden Gruppen auf dem Parkplatz aufeinandertreffen. Der 12-Jährige, er ist mit einem Freund unterwegs, fragt den Kumpel des 18-Jährigen bei der Begegnung nach Geld. Schnell wird es aggressiv, Beleidigungen fallen. Das Kind droht, das Auto des 18-Jährigen zu zerkratzen. «Mach deine Kippe aus, wir gehen», sagt der 18-Jährige zu seinem Freund und steigt auf den Fahrersitz.
Mehr als 20 Meter mitgeschleift
Seit gerade mal drei Monaten hat der Angeklagte zu dem Zeitpunkt seinen Führerschein und seit zwei Wochen sein neues Auto. Er dreht Techno-Musik laut auf und lässt den Motor aufheulen. Mit quietschenden Reifen fährt er laut Gericht los. Rund acht bis zehn Meter später kollidiert sein Auto mit dem Fahrrad des Jungen, keine 30 Kilometer pro Stunde auf dem Tacho. Der Junge stürzt vom Rad, gerät unter den Wagen, wird eingeklemmt. Mehr als 20 Meter wird er mitgeschleift. Als der Wagen zum Stehen kommt, ist der Junge bereits tot - seine Halswirbelsäule ist gebrochen. Der 18-Jährige hat nach Auffassung des Gerichts nicht gebremst, sondern das Fahrzeug ausrollen lassen.
Als ein Passant den 18-Jährigen aus dem Auto zerrt, sagt er laut Zeugen: «Der hat mich provoziert.» Der Angeklagte selbst schildert das Geschehen später als tragischen Unfall, als einen Fahrfehler. Er sei aufgeregt gewesen, habe zu viel Gas gegeben, den Jungen gar nicht wahrgenommen. Nur ein Rumpeln habe er verspürt, so als wäre er über einen Bordstein gefahren.
Richter: «Fahrzeug als Waffe gebraucht»
Die Kammer glaubt nicht an einen Unfall, sondern sieht einen bewussten Angriff «aus Zorn und Verärgerung, aus Wut, aus Rache». Der Angeklagte habe sein Fahrzeug als Waffe gebraucht und billigend in Kauf genommen, dass das Kind stirbt. Das Gericht sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, das Kind sei arglos gewesen, habe nicht mehr ausweichen können.
Angehörige stürmen bei der Urteilsbegründung empört aus dem Saal. «Er wurde hingerichtet!», ruft ein Mann. Die Frau, die mit ihm den Saal verlässt, spuckt beim Herausgehen in Richtung Anklagebank. Der 18-Jährige selbst nimmt das Urteil reglos hin. Er starrt ins Leere, senkt immer wieder den Kopf. Er ist blass, wirkt selbst alles andere als erwachsen. Um sich vor den Fotografen zu schützen, hält er sich mit zitternder Hand eine Mappe vors Gesicht.
Das Auto war das Allergrößte für ihn
Der Richter spricht von einer Reifeverzögerung. In der ersten Nacht in der Zelle habe der 18-Jährige einen Polizeibeamten gebeten, ihn mal in den Arm zu nehmen. Der junge Mann habe gerade erst eine Ausbildung zum Maschinenanlagenführer abgeschlossen, wohnte noch daheim. Er sei bestens integriert gewesen, habe sich bei den Pfadfindern engagiert. Der 18-Jährige sei eher der stille Typ, der Dinge in sich «reinfrisst», sei nie aggressiv aufgetreten.
Der Angeklagte selbst habe die Lage auch nicht eskaliert, so der Richter. Die Begegnung auf dem Parkplatz sei ihm aufgedrängt worden - und er habe aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur falsch reagiert. Das Auto sei das Allergrößte für ihn gewesen, sein Lebenstraum.
Richter betont Vergeltungsgedanken
Im Jugendstrafrecht liegt die reguläre Höchststrafe bei zehn Jahren Haft. Bei Mord kann es bis zu 15 Jahre geben, wenn das Gericht zu der Auffassung kommt, dass die Schuld außergewöhnlich schwer wiegt.
Der Richter betont am Ende, dass auch im Jugendstrafrecht nicht nur der Erziehungsgedanke eine Rolle spielt, sondern auch der Vergeltungsgedanke. Aber er sagt auch: «Eine Hinrichtung, qualvoll, war es nicht.»
