
© helmutvogler - Fotolia
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Das Landgericht Duisburg hat eine Frau wegen fahrlässiger Tötung zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, vor einem Jahr ihr Kind nach der Geburt getötet zu haben. Die Frau hatte das vor Gericht bestritten und ausgesagt, das Kind sei schon tot zur Welt gekommen. Das Gericht konnte diese Aussage nicht widerlegen.
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