Nach Raser-Urteil geht Unfallfahrer von Moers in Revision

Nach dem Moerser Raser-Prozess hat auch der zweite Angeklagte Revision eingelegt. Er hatte wegen Mordes eine lebenslange Hafstrafe erhalten.

© Kreispolizeibehörde Wesel

Damit muss der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichtes Kleve überprüfen. Geprüft wird, ob das Urteil rechtlich einwandfrei ist. Der Sachverhalt wird nicht neu aufgerollt. Schon Anfang der Woche hatte der zweite Angeklagte Revision eingelegt. Ihn hatten die Richter in Kleve wegen Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge zu drei Jahren und neun Monaten verurteil.

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