Negatives Testergebnis und Maskenpflicht im Auto - diese Coronaregeln gelten ab Montag im Kreis

Im Kreis Wesel gelten ab Montag neue Corona-Maßnahmen. Unter anderem müssen Menschen aus unterschiedlichen Haushalten im Auto eine Maske tragen.

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Die Inzidenz ist weiter hoch - deswegen gelten auch im Kreis Wesel ab Montag neue Schutzmaßnahmen. Das Landesgesundheitsministerium hatte am Freitag die Notbremse für 31 Kreise und kreisfreie Städte in NRW angeordnet, auch für den Kreis Wesel. Vor allem soll mehr getestet werden. Demnach dürfen Einzelhandel, Baumärkte, Handwerksleistungen, Zoologische Gärten, Bibliotheken und Museen geöffnet bleiben. Allerdings müssen Besucher ein tagesaktuelles bestätigtes negatives Corona-Testergebnis (Antigentest) vorweisen. Dieses darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden - dazu zählen etwa Arztpraxen oder Apotheken.

Maskenpflicht im Auto

Sind Menschen zusammen im Auto unterwegs, die nicht in einem Hausstand leben, so müssen alle eine medizinische Maske tragen - im Sinne des § 3 Abs. 1 CoronaSchVO. Das gilt im Kreis Wesel auch für die fahrende Person. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Wesel schafft die Grundlage für die neuen Maßnahmen, die ab dem 29. März gelten. Die vom Land vorgegebenen schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung bleiben unberührt.

Die größten Städte bei uns handhaben das unterschiedlich

Die großen Städte im Kreis Wesel gehen mit den Corona-Regeln unterschiedlich um. Während Moers für einen Besuch im Grafschafter Museum oder der Stadtbibliothek einen Corona-Test verlangt, haben Museum Voswinckelshof und die Dinslakener Bibliothek vorerst bis einschließlich Ostern geschlossen.

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