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In Läden des Einzelhandels gelten viele Regeln. Ab dem 27. April kommt auch noch die Maskenpflicht hinzu
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Es gibt eine neue Corona-Verordnung für den Einzelhandel in NRW. Ab Dienstag muss auch für Buchläden, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte ein Termin gebucht werden. Außerdem ist nur je ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt. Vorher hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster genau diese beiden Beschränkungen wegen Ungleichbehandlung kurzfristig für den Einzelhandel aufgehoben. Der Eilantrag kam von der Elektronikmarktkette Media Markt. Neben Supermärkten sind z.B. weiter Drogerien und Tankstellen von den Regeln ausgenommen.
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