Neue Corona-Regeln für Risikogebiete in NRW gelten ab sofort

Neue Corona-Regeln gelten ab sofort landesweit, vor allem gibt es Regelungen für sogenannte Risikogebiete. Bei uns in der Nähe gehört etwa schon Duisburg dazu.

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In NRW gelten neue Corona-Regeln. Bei Familienfeiern oder Hochzeiten außerhalb der eigenen vier Wände dürfen grundsätzlich nur noch 50 Gäste anwesend sein, das gilt ab dem 1. November. Ein entsprechender Erlass für alle Kommunen ging gestern (12.10) an die Bezirksregierungen. Neu sind auch einheitliche Regeln für Kreise und Städte, in denen die wichtige Neuinfektions-Kennzahl über 35 oder 50 (Risikogebiet) steigt. Dies ist aktuell etwa in Duisburg der Fall. Die Regeln dafür gelten ab sofort. Es gilt unter anderem eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz bei Konzerten oder Sportveranstaltungen. Ab der 50er-Marke sollen die Kommunen auch Sperrstunden verhängen. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will die Regeln am Freitag nach bei einem Gipfel mit allen Oberbürgermeistern und Landräten besprechen. Duisburg hat schon intensive Kontrollen der neuen Vorgaben angekündigt.

Das gilt bei Veranstaltungen

Durch den Erlass des Gesundheitsministeriums werden ab 35 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Steigt der Wert über 50, sind nur 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Ausnahmen sind Demos - solange sie unter Corona-Bedingungen stattfinden - und zum Beispiel Parteitage, die gesetzlich stattfinden müssen.

So darf gefeiert werden

Grundsätzlich sind außerhalb der eigenen Wohnung nur 50 Gäste erlaubt. Steigt die Neuinfektionszahl über 50, sind nur noch 25 Feiernde erlaubt. Das betrifft bereits jetzt viele Großstädte und Kreise in NRW. Darunter Köln, Düsseldorf oder Essen.

Das gilt für private Treffen draußen

Bislang dürfen sich in der Öffentlichkeit - jenseits von Feiern - bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten zum Beispiel zum Bier an einem Tisch treffen. In 50er-Regionen wird diese Zahl durch den Erlass auf fünf Personen begrenzt.

Diese Regel gilt jetzt im Stadion

Bisher durfte man zum Beispiel bei einem Konzert oder einem Fußballspiel unter Corona-Bedingungen am Sitz- oder Stehplatz die Maske abnehmen. Das ist ab einer Kennzahl von 35 vorbei. Dann gilt dort eine durchgehende Maskenpflicht.

Das bedeutet die Verhängung einer "Sperrstunde"

«Festlegung reduzierter Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen und zeitlich entsprechender Verkaufsverbote für alkoholische Getränke», heißt es als Vorgabe für Kommunen ab der Kennzahl 50. Düsseldorf hat bereits vorgemacht, was das heißt: Ab 1 Uhr ist dort Schicht in der Altstadt, auch bekannt als «Längste Theke der Welt».

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