Neue Termine für Booster-Impfungen im Kreis zügig vergriffen

Der Andrang war riesig: Der Kreis hat am Morgen neue Termine für die Booster-Impfung in den drei Impfstellen freigeschaltet. Die Seite war zeitweise überlastet und nicht erreichbar.

© Martin Möller / Funke Foto Services

Es ging wieder schnell: Am Montagmorgen (22.11) hat der Kreis Wesel weitere Termine für die Corona-Booster-Impfungen online gestellt. Am Vormittag waren diese bereits vollständig ausgebucht. Zudem gab es zwischenzeitlich eine technische Panne: Die Seite war überlastet und nicht erreichbar.

Der Kreis will deshalb die Kapazitäten an den Impfstellen in Dinslaken, Kamp-Lintfort und der Weseler Niederrheinhalle schnell erhöhen, um mehr Termine anbieten zu können. Problematisch sei aber, dass es zu wenig medizinisches Personal gäbe. Hier sieht der Kreis die Hausärzte weiter in der Pflicht, denn Impfstoff gibt es genug.

Boostern jetzt nach 5 1/2 Monaten

Bisher kam eine Booster-Impfung erst frühestens sechs Monate nach der Zweitimpfung in Betracht. In der vergangenen Woche hatte das Land NRW dann aber bereits mündliche eine Impfung nach fünfeinhalb Monaten für möglich erklärt. Der Kreis Wesel folgt dieser Empfehlung, heißt es heute Nachmittag laut NRZ. Interessierte können sich also zwei Wochen eher impfen lassen als bislang.

Überblick über stationäre und mobile Impfstellen

An den drei Impfstellen des Kreises Wesel in Dinslaken, Kamp-Lintfort und Wesel sind Booster-Impfungen nur mit Termin möglich. Hier geht es direkt zur Terminbuchung: https://tevis.krzn.de/tevisweb081/

Bei den mobilen Impfangeboten des Kreises Wesel sind sowohl Erst- und Zweit- als auch Booster-Impfungen weiterhin ohne Termin möglich. Alle aktuellen Impfangebote des Kreises Wesel sowie die Öffnungszeiten der Impfstellen findet ihr hier.

So könnt ihr Wartezeiten vermeiden

Um Wartezeiten bei allen Impfangeboten zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel darum, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Bei Impfungen von Kindern ab 12 Jahren muss zusätzlich die „Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren“ vorliegen. Sie sind hier verfügbar. Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass eine schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten auf der Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren vor der Impfung vorliegen muss.

skyline