
Im Kreis Kleve gibt es neue Ausbrüche der Geflügelpest. Drei Geflügelhaltungen in Geldern und Kevelaer haben den Erreger H5N1 im Bestand. Die Behörden richten deshalb eine Schutz- und eine Überwachungszone ein. Diese Zone reicht bis in den Kreis Wesel und betrifft Teile von Sonsbeck, Alpen und Kamp-Lintfort. Die Regeln gelten seit Mitternacht. Tierhalter können über eine Online-Karte prüfen, ob ihre Tiere im betroffenen Gebiet stehen. Der Kreis kündigt außerdem Kontrollen an. Betriebe in den Zonen bekommen Besuch vom Veterinärdienst und müssen mit Proben und klinischen Untersuchungen rechnen.
Auch im Kreis Wesel gibt es neue Nachweise bei Wildvögeln. Drei verendet gefundene Wildgänse aus Schermbeck, Voerde und Hünxe tragen ebenfalls H5N1. Weitere tote Tiere liegen im Labor. Der Kreis rechnet mit mehr positiven Ergebnissen. Die Gefahr für Geflügelhaltungen bleibt sehr hoch. Der Kreis fordert alle Halter auf, die Stallpflicht einzuhalten und die Hygiene streng umzusetzen. Hinweise und Regeln stehen auf der Internetseite des Kreises.
Im gesamten Kreis Wesel gilt weiter die Stallpflicht. Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter dichten Schutznetzen bleiben. Geflügelschauen und -märkte sind verboten. Tierhalter müssen genau dokumentieren, wenn Tiere zu- oder abgehen. In den neuen Zonen gelten strengere Kontrollen. Das heißt, dort kann der Kreis Proben anordnen und Bestände engmaschig prüfen. Tierhalter sollen kranke oder verendete Tiere sofort melden.