NGG rät Angestellten, ihr Weihnachtsgeld zu überprüfen

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) möchte, dass Angestellte jetzt ihre Abrechnung überprüfen.

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Angestellte sollten jetzt prüfen, ob beim Weihnachtsgeld alles stimmt. Das rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG. In der Regel kommt das Weihnachtsgeld mit der November-Überweisung. Mitarbeiter, die einen Tarifvertrag haben, bekommen 77 Prozent Weihnachtsgeld - ohne Tarifbindung sind es 44 Prozent. Auch den Azubis steht das Weihnachtsgeld zu. Ähnlich sieht es bei Mini-Jobbern aus: falls die voll Beschäftigten ein Weihnachtsgeld bekommen, gilt das auch für Mini-Jobber im gleichen Betrieb. Im Kreis Wesel gibt es laut NGG über 35.000 Mini-Jobber.

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