NGG rät Beschäftigten im Kreis Wesel zu Urlaubsgeld-Check

Wer in der Lebensmittel- oder Gastrobranche arbeitet, sollte den eigenen Anspruch auf Urlaubsgeld überprüfen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

Altersarmut
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Die rund 9.200 Beschäftigten im Lebensmittel- und Gastgewerbe im Kreis Wesel sollten jetzt ihren Anspruch auf Urlaubsgeld überprüfen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen - wie der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk - ist die Extra-Zahlung klar tariflich geregelt. Das Urlaubsgeld wird meist mit der Lohnabrechnung für Juni oder Juli überwiesen. Wer trotz tariflichen Anspruchs leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.

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