Niederlande als Risikogebiet - welche Regeln gelten?

Bis auf eine Region gelten die gesamten Niederlande als Risikogebiet. Allerdings entfällt die Regel, sich nach einem kurzen Aufenthalt beim Kreis melden zu müssen.


© Thorsten Lindekamp / FUNKE FotoServices

Seit gestern sind fast die gesamten Niederlande als Risikogebiet eingestuft. Das Auswärtige Amt nimmt aktuell lediglich die Region Zeeland aus. Hintergrund sind die steigenden Corona-Infektionszahlen bei unseren Nachbarn. Bis auf Zeeland gab es in allen Regionen zuletzt mehr als 50 Coronafälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage gerechnet - in den Provinzen Nordholland (mit der Stadt Amsterdam), Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam), Limburg, Utrecht, Nord Brabant, Groningen, Gelderland, Flevoland, Drenhe, Overijssel und Friesland.

Was bedeutet das jetzt?

Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen touristischen Reisen in die Niederlande ab. Grenzkontrollen finden allerdings nicht statt. Die Einreise für Deutsche ist uneingeschränkt möglich.

Was mache ich nach einer Reise in die Niederlande?

Es kommt drauf an:

  • Wer sich länger als 24 Stunden in den Niederlanden (ausgenommen Zeeland) aufgehalten hat, der muss sich beim Kreisgesundheitsamt melden und nach der Rückreise für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Verpflichtend ist auch ein Test auf Covid19. Liegt bereits ein negatives Testergebnis aus den Niederlanden vor, darf dieses maximal 48 Stunden alt sein. Ein negatives Testergebnis befreit von der Quarantäne. Das Bundesgesundheitsamt empfiehlt einen zweiten Test, da ein negatives Testergebnis immer nur eine Momentaufnahme darstellen kann. Dieser sollte fünf bis sieben Tage nach dem ersten Test durchgeführt werden. Angeordnet werden kann ein Wiederholungstest im Einzelfall vom Kreisgesundheitsamt.
  • Wer sich weniger als 24 Stunden in den Niederlanden (ausgenommen Zeeland) aufgehalten hat, für den gelten die obigen Ausführungen nicht. Bei diesen Aufenthalten gibt es seit dem 7. Oktober auch keine Meldepflicht beim Kreisgesundheitamt mehr.
  • Ausgenommen von den Quarantäne-Regeln sind unter anderem auch Grenzpendler, Diplomaten, LKW-Fahrer und Personal anderer Warentransporte.

Hier findet ihr die aktuellen Bestimmungen des Landes für Einreisen aus Risikogebieten in der Originalfassung.

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