NRW-Einzelhandel bekommt mehr Kurzarbeitergeld

Die Beschäftigten im NRW-Einzelhandel bekommen ein höheres Kurzarbeitergeld. Das haben die Gewerkschaft verdi und der Handelsverband NRW beschlossen.

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Das heißt: ab der Einführung der Kurzarbeit bekommen die Beschäftigen 100 Prozent des Nettoentgeltes, danach bis zum 30. Juni 2020 90 Prozent. Dazu kommt ein Pauschalbetrag von 15 Prozent zum Ausgleich der Steuern. Die Gewerkschaft lobt die Arbeitgeber für diese Entscheidung. Das zeige, dass die Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung nachkommen.

Der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands Wilhelm Bommann sprach von harten Verhandlungen. Die Einigung sei aber für alle Beteiligten ein tragbarer Kompromiss.

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