OVG bestätigt: Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden
Veröffentlicht: Freitag, 09.02.2024 17:37
Jetzt ist klar: Auch das OVG in Münster untersagt den Abschuss von Wölfin Gloria. Es weist die Beschwerde des Kreises Wesel zum Abschuss zurück.
Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden. Das hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. In der Begründung heißt es unter anderem, dass die Ausnahmegenehmigung des Kreises Wesel zum Abschuss der Wölfin fehlerhaft sei. Der Kreis habe zum Beispiel nicht dargelegt, dass Gloria ein "problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeigt". Der Kreis hatte argumentiert, dass der Abschuss erforderlich sei, um zu verhindern, dass die Wölfin weiter Weidetiere reiße und ernste landwirtschaftliche Schäden verursache.
OVG bestätigt damit die Entscheidung vom Verwaltungsgericht Düsseldorf
Auch der Schadensprognose des Kreises ergebe sich nicht der Umfang der angenommen zukünftigen Schäden, so das OVG. Durch den Abschuss von Gloria würde außerdem die lokale Wolfspopulation zurückgehen - auch, weil Gloria das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen in der Region sei. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht das Vorgehen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Es hatte drei Eilanträge von Umweltverbänden stattgegeben und den Abschuss der Wölfin untersagt. Gegen diese Entscheidung richtete sich jetzt die Beschwerde des Kreises am OVG in Münster. Hier gibt es die vollständige Begründung des OVG.