OVG weist Berufung zur Hiesfelder Freibad-Klage zurück

Das OVG in Münster hat eine Klage von Mitgliedern des Freibadvereins Hiesfeld zurückgewiesen. In ihrer Begründung nannte das Gericht gleich mehrere Gründe.

© Stadt Dinslaken

Ein alter Streit über die Rettung des Hiesfelder Freibads ist wieder aufgeflammt. Heute ging es beim Oberverwaltungsgericht in Münster darum, ob ein Bürgerbegehren von 2017 wiederbelebt werden darf. Der Dinslakener Rat hatte es für unzulässig erklärt, weil es zu lange ruhte. Dagegen haben Mitglieder des Freibadvereins erneut geklagt. Sie sagten, sie hatten das Bürgerbegehren damals nur gestoppt, weil ihr der Neubau des Freibadbeckens versprochen wurde. Erst zwei Jahre später wurde klar, dass es dazu nie kommen wird.

Freibadbecken längst abgerissen

In dem Freibad wurde im Sommer 2015 das letzte Mal geschwommen. Zunächst hieß es, dass bis 2020 an der Stelle ein neues Freibad gebaut wird. Ein Gutachten hatte dann 2019 das Aus des Hiesfelder Freibads eingeleitet. Es ergab, dass die Bodenbeschaffenheit für einen Neubau des Beckens zu viele Risiken birgt. (Zu den Unterlagen geht es hier auf den Seiten der Stadtwerke.) Die Initiatoren wollten daraufhin ihr Bürgerbegehren fortsetzen, scheiterten aber erst am Rat und dann auch mit ihrer ersten Klage vorm Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ihre Revision vorm OVG zog sich anschließend über weitere zwei Jahre bis heute hin.

OVG nennt drei Gründe für die Zurückweisung

Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung mit mehreren Begründungen ab. Zum einen sei das Bürgerbegehren von Anfang an unzulässig gewesen, weil unvollständig über den Ratsbeschluss informiert wurde. Dann sei das ganze auf etwas Unmögliches gerichtet, weil das Freibad Hiesfeld mittlerweile abgerissen ist. Als weitere Begründung nannte das Gericht, dass die Initiatoren damals mit einem Kompromiss, den sie eingegangen waren (es wurde nach den gesammelten Unterschrift wieder über einen möglichen Freibadneubau in Hiesfeld gesprochen), selbst auf die Fortsetzung des Bürgerbegehrens verzichtet hätten. Die Kläger könnten theoretisch gegen das Urteil noch Beschwerde einreichen. Von Rainhard Claves, einem der Kläger, hieß es gegenüber Radio K.W., dass man den Schritt vor das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig nicht mehr gehen wird.

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