Partys mit über 50 Teilnehmern müssen angemeldet werden

Die neue Corona-Schutzverodnung schreibt vor, dass man auch Privatfeiern mit über 50 Gästen bei der Stadt oder Gemeinde anmelden muss. Oft geht das schon online. Viele rufen in den Rathäusern an und fragen nach den aktuellen Regeln.

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Egal, ob Hochzeit oder Geburtstag - wer mit mehr als 50 Personen im Restaurant, dem Schützenhaus oder der Kneipe feiert, muss das seit dem 1. Oktober dem Ordnungsamt melden. Das schreibt die neue Corona-Schutzverordnung vor. In Moers und Alpen gibt es dafür ein Online-Formular, in Wesel geht die Anmeldung telefonisch oder per Mail. Auf Radio K.W.-Anfrage heißt es aus Wesel und Moers: Bisher wurden fünf Feiern so angemeldet. Auffällig ist aber, dass deutlich mehr Anrufe bei den Ordnungsämtern eingehen - weil Menschen Fragen zu der neuen Regel haben.

Die Feiern müssen nur angezeigt und nicht genehmigt werden - und das spätestens drei Tage im Voraus. Angegeben werden müssen dazu Name, Anschrift und Telefonnummer des Verantwortlichen, wann und wo gefeiert wird, aus welchem Grund und wie viele Gäste voraussichtlich kommen. Die Regel soll der Kontakt-Nachverfolgung im Coronafall helfen.

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