Pleite von Thomas Cook - das müssen Betroffene wissen

Der Reisekonzern Thomas Cook hat offiziell Insolvenz angemeldet. Dadurch sind in Deutschland und speziell in NRW einige Urlauber betroffen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Schocknachricht für über hunderttausend deutsche Urlauber: Thomas Cook hat am Montag Insolvenz angemeldet. Reiseveranstalter wie Neckermann oder Bucher Last Minute mussten zeitgleich den Verkauf von Reisen stoppen. Hier gibt es eine Übersicht, über die wichtigsten Fragen, die sich zu dieser Meldung derzeit stellen.

Was passiert mit einer gebuchten Reise?

Thomas Cook und ihre Tochterunternehmen - das sind Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature - können nicht mehr garantieren, dass Reisen, die am 23. und 24. September starten sollten, durchgeführt werden können. Außerdem wurde der Verkauf von Reisen im Online-Bereich bis auf weiteres gestoppt. Der Reiserechtler Paul Degott sagte der dpa, dass Betroffene fragen sollten, ob die Reise stattfinde oder es eine Erstattung der Reisekosten gebe. Der konkrete Anspruch auf Schadensersatz ist unter Experten bisweilen umstritten.

Was ist mit der Fluggesellschaft Condor?

Gute Nachrichten für Reisende, die mit der Cook-Tochter Condor fliegen wollten. Wie eine Sprecherin schon bestätigte, werde man den Flugbetrieb "ganz regulär fortführen" können. Für Thomas-Cook-Reisende findet sich aus "rechtlichen Gründen" jedoch kein Platz bei Condor, mitgenommen zu werden. Allerdings ist nicht wirklich garantiert, wie lange dieses Versprechen gilt. Denn: Condor hat einen Überbrückungskredit beantragt, der von der Bundesregierung geprüft werden muss.

Wie komme ich vom Urlaubsziel zurück nach Deutschland?

Gestrandete deutsche Urlauber, die sich derzeit noch an ihren Reisezielen befinden, haben noch keine Absicherung, zurückgeholt zu werden. Schätzungen zufolge befinden sich über 140.000 Deutsche, die über Thomas Cook gebucht haben, im Ausland. Bislang hat nur die britische Regierung angekündigt, britische Urlauber zurückzuholen. Ausnahme sind Reisen mit dem Ziel Großbritannien: Hier werden alle Passagiere ungeachtet ihrer Nationalität ausgeflogen.

Was steht mir als Betroffener zu?

Bei Pauschalreisen aus Deutschland springt ein Versicherer des Reiseveranstalters im Normalfall ein. Der bereits gezahlte Preis muss für ausfallende Leistungen und Aufwendungen für Rückreisen erstattet werden. Als Hinweis gilt: Die Kosten sollten so gering wie möglich gehalten werden, da nur "notwendige Aufwendungen" erstattet würden.

Thomas-Cook-Reisende stehen zurzeit vor einer ungewissen Zukunft.©
Thomas-Cook-Reisende stehen zurzeit vor einer ungewissen Zukunft.
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Im Falle des Konkurses eines Veranstalters, wie es Thomas Cook ist, werden einzig ausfallende Leistungen sowie Aufwendungen für Rückreisen erstattet. Falls Urlauber sich dazu entschließen, ihre Reise nicht abzubrechen, sondern weiter Urlaub und Verpflegung zahlen, erhalten sie kein Geld anschließend zurück. Falls Hotelleiter einen zwingen, das Hotel zu verlassen und die Unterkunft nochmal zu bezahlen, müssen Betroffene leider zahlen und darauf warten, dass der Versicherer diese Summe erstattet. Der muss übrigens genauso für Mehrkosten für Rückreisen oder eine gleichwertige Ersatzunterkunft aufkommen.

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