
Die private Sternenschule in Duisburg-Huckingen bleibt geöffnet. Die Bezirksregierung Düsseldorf und der Schulträger haben sich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geeinigt. Die Behörde hebt ihren Schließungsbescheid damit wieder auf. 152 Schülerinnen und Schüler können nach den Sommerferien normal in die Schule zurückkehren. Die Einigung kommt in letzter Minute – das Schuljahresende und damit die ursprünglich geplante Schließung war für den 31. Juli angesetzt. Der monatelange Streit um die Schule ist damit vorerst beendet.
Streit in Duisburg um Elternbeiträge an Privatschule
Im Mittelpunkt des Konflikts stand die Frage nach den Elternbeiträgen. Die Bezirksregierung hatte der Sternenschule vorgeworfen, von Eltern ein faktisch verpflichtendes Schulgeld von über 600 Euro pro Monat zu verlangen. Das ist bei staatlich geförderten Privatschulen in Deutschland verboten. Der Grund dafür steht im Grundgesetz. Dort heißt es, dass eine Sonderung von Schülerinnen und Schülern nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht erlaubt ist. Im Klartext: Staatlich geförderte Schulen müssen für alle Kinder offen sein – unabhängig vom Geldbeutel der Familie. Die Schule hatte die Zahlungen dagegen als freiwillige Spenden bezeichnet. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte diese Sichtweise in einem ersten Urteil bereits zurückgewiesen. Im Mai hat die Bezirksregierung daraufhin die Schließung der Schule angeordnet und dabei auch die sofortige Vollziehung verfügt. Der Schulträger, die Bildungs- und Schulakademie BiSA, hat dagegen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt.
Einigung in Duisburg – Beiträge werden neu geregelt
Die Lösung liegt nun in einem neuen Finanzierungsmodell. Die Sternenschule macht die Elternbeiträge künftig eindeutig freiwillig. Eltern können ihren Beitrag jederzeit ohne Angabe von Gründen reduzieren oder ganz einstellen. Der Schulplatz des Kindes ist davon nicht abhängig. Außerdem gibt es künftig eine Staffelung nach Einkommen. Die Orientierungswerte reichen dabei von 54 Euro pro Monat für Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen bis zu 10.000 Euro im Jahr bis hin zu 831 Euro für Familien mit einem Einkommen ab 150.000 Euro jährlich. Das Verwaltungsgericht hat in der Erörterung am 19. Juni signalisiert, dass dieses neue Konzept den Anforderungen des Sonderungsverbots gerecht wird. Die Bezirksregierung wird die Umsetzung künftig gemeinsam mit dem Schulträger begleiten und evaluieren. Die Sternenschule ist nach eigenen Angaben die einzige bilinguale Ganztagsgrundschule in Duisburg und wurde 2012 gegründet.