Prozess um Modeste-Transfer in Kleve zu Ende gegangen

Im juristischen Nachspiel um die Rückholaktion des Stürmers Modeste gab es jetzt einen Vergleich. Die Angeklagte hat sich verpflichtet, dem Kläger insgesamt 250.000 Euro (plus Umsatzsteuer) zu zahlen.

Ein Spielervermittler für Fußballvereine und die Geschäftsführerin einer Handelsfirma aus Rees haben sich heute außergerichtlich geeinigt. Am Landgericht Kleve ging es um eine Rückholaktion des Französischen Stürmers Anthony Modeste zum FC Köln vor Jahren. Nach einem Vortrag des Klägers vor Gericht und noch vor Anhörung der Zeugenaussagen einigten sich die Parteien außergerichtlich. Statt der geforderten 360Tausend erhält der Spielervermittler jetzt 250 Tausend zuzüglich Umsatzsteuer.

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