
Nach dem tödlichen Autorennen in Moers darf einer der Raser jetzt abgeschoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Eilverfahren entschieden. Der Beschluss ist damit nicht mehr anfechtbar. Der im Kosovo geborene Mann wollte nach seiner Haftstrafe in Duisburg bleiben. Deshalb hatte er gegen die Abschiebung durch die Stadt geklagt. Der heute 28-Jährige hatte sich 2019 ein illegales Autorennen geliefert. Dabei war eine unbeteiligte 43-jährige Moerserin gestorben. Erst in mehreren Anläufen war der Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Flucht vom Unfallort – und ein langer Rechtsstreit
Der in Deutschland aufgewachsene 28-Jährige hatte die Tat damals ohne Führerschein begangen. Danach war er geflüchtet, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Ihm waren von den Gerichten narzisstische und dissoziale Züge bescheinigt worden. Schon in einer Vorinstanz hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Abschiebung erlaubt. Dagegen hatte der Mann Beschwerde eingelegt. Jetzt wurde die Entscheidung vom OVG bestätigt.