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Raser von Moers soll Deutschland verlassen
© Kreispolizei Wesel
Der Unfallort in Moers-Meerbeck nach der Kollision vom Ostersonntag 2019 – eine 43-jährige Mutter überlebte den Crash nicht.
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Raser von Moers soll Deutschland verlassen

Ein verurteilter Raser aus Duisburg verliert vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt seine Ausweisung in den Kosovo.

Veröffentlicht: Donnerstag, 09.04.2026 04:02

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Es ist Ostern 2019. In Moers-Meerbeck liefern sich zwei junge Männer nachts ein illegales Autorennen durch ein Wohngebiet. Einer von ihnen – damals 21 Jahre alt, im Kosovo geboren, in Duisburg aufgewachsen – beschleunigt seinen Mercedes AMG auf 157 Stundenkilometer. Erlaubt sind dort 50. An einer Kreuzung erfasst er das Auto einer 43-jährigen Mutter. Die Frau stirbt rund 40 Stunden später. Der Fahrer flieht vom Unfallort – ohne sich um die Schwerverletzte zu kümmern. Erst acht Tage später meldet er sich bei den Behörden.

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Ein Fall – drei Urteile

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Was folgt, ist ein langer Rechtsstreit. Das Landgericht Kleve verurteilt den Mann zunächst wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf – der Tötungsvorsatz sei nicht gut genug begründet. Im zweiten Anlauf gibt es vier Jahre Haft wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Auch dieses Urteil landet beim BGH – auf Betreiben der Staatsanwaltschaft und der Familie des Opfers. Sie wollen eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Der dritte Prozess findet vor dem Landgericht Duisburg statt. Im Oktober 2023 fällt das dritte Urteil: fünf Jahre Haft. Die Richter gehen von einem Gefährdungsvorsatz aus – aber nicht von Mord. Der zweite Fahrer – er hat das Rennen mitgefahren, war aber nicht direkt an der Kollision beteiligt – ist bereits zuvor rechtskräftig zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

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Gericht bestätigt Ausweisung

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Nach der Haft will der heute 28-Jährige in Deutschland bleiben. Die Stadt Duisburg lehnt das ab und will ihn ausweisen. Der Mann klagt dagegen – und verliert jetzt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Zur Verhandlung Ende März wird er in Handschellen und Fußfesseln vorgeführt. Er zeigt sich reumütig. Nach eigenen Angaben hat er in der Haft drei Jahre Gesprächstherapie absolviert. Die Richter erkennen zwar einen gewissen Reifungsprozess an – aber keine echte Aufarbeitung der Tat. Dazu kommt: Angebote zur Resozialisierung in der JVA Kleve hat er nicht genutzt. Das Gericht sieht von ihm weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Die Ausweisung soll laut Urteilsbegründung auch als Signal wirken – andere sollen von ähnlichen Taten abgeschreckt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 28-Jährige kann beantragen, dass sein Fall zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zugelassen wird. Wichtig: Ein laufendes Berufungsverfahren stoppt eine mögliche Abschiebung durch die Stadt Duisburg nicht automatisch.

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