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Regionalplan Ruhr – Urteilsbegründung belegt Planungsfehler
© Fabian Strauch / FUNKE Foto Services GmbH
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Regionalplan Ruhr – Urteilsbegründung belegt Planungsfehler

Die schriftliche Begründung zum Regionalplan-Urteil liegt vor – und sie gibt den Kommunen im Kreis Wesel in allen Punkten recht. Das Gericht listet vier fundamentale Planungsfehler des Regionalverbands Ruhr auf.

Veröffentlicht: Freitag, 31.07.2026 08:04

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Im Juni hat das Oberverwaltungsgericht in Münster den Regionalplan Ruhr komplett für ungültig erklärt. Dieser Plan regelt für 53 Kommunen und mehr als fünf Millionen Menschen im Ruhrgebiet, wo neue Wohnungen, Gewerbegebiete und Windräder entstehen dürfen. Auslöser war ein Streit um Kiesabbau im Kreis Wesel – der Regionalplan hatte vorgesehen, dass allein hier 17 neue Baggerlöcher für Sand und Kies entstehen dürfen. Der Kreis Wesel und die Städte Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn und Hamminkeln sowie die Gemeinden Alpen und Hünxe hatten dagegen geklagt. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Sie zeigt warum die Richter dem Regionalplan das Fundament entzogen haben. Landrat Ingo Brohl sagt: „Die Entscheidung des OVG ist eine erneute und klare Bestätigung unserer konsequenten, juristisch und fachlich fundierten Position." Der Kreis habe den Regionalverband immer wieder gewarnt – wer einen unausgewogenen Plan einfach durchdrücke, stehe am Ende ohne Plan da.

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Vier Planungsfehler im Kiesstreit Kreis Wesel

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Die Richter benennen vier konkrete Fehler bei der Aufstellung des Regionalplans. Erstens: Der Regionalverband hatte den künftigen Bedarf an Sand und Kies auf Basis veralteter Zahlen berechnet. Obwohl zum Zeitpunkt des Beschlusses Ende 2023 bereits neuere Daten vorlagen – die einen deutlichen Rückgang der Fördermengen belegten – hielt der Verband an den höheren alten Zahlen fest. Zweitens: Der Regionalverband hatte bei seiner Berechnung außer Acht gelassen, dass über gesetzliche Ausnahmen auch außerhalb der ausgewiesenen Flächen erhebliche Mengen an Kies und Sand abgebaut werden können. Dadurch wurde der vermeintliche Bedarf an neuen Abbauflächen künstlich aufgebläht. Drittens: Im Umweltbericht fehlt jede Prüfung der Klimafolgen durch den Rohstoffabbau. Das Gericht stellt klar – diese Prüfung hätte im Regionalplan selbst erfolgen müssen und kann nicht auf spätere Genehmigungsverfahren verschoben werden. Viertens: Bei sogenannten Erweiterungsflächen galten deutlich schwächere Schutzstandards als bei völlig neuen Abbaustandorten – obwohl manche dieser Flächen kaum vorbelastet waren. Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt sagt: „Wer meint, mit veralteten Daten, schöngerechneten Zahlen und ausgeblendetem Klimaschutz die wertvolle Kulturlandschaft des Niederrheins zerstören zu müssen, fährt vor Gericht eben auf Grund."

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Kommunen im Kreis Wesel fordern schnelle Neuplanung

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Nach dem Urteil fordern die klagenden Kommunen den Regionalverband auf, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten und unverzüglich mit der Neuplanung zu beginnen. Rheinbergs Bürgermeister Philipp Richter sagt, das Urteil sei für seine Stadt eine enorme Erleichterung. Rheinberg habe in der Vergangenheit bereits überproportional viele Flächen für die Kiesgewinnung hergeben müssen. Neukirchen-Vluyns Bürgermeister Dirk Schauenberg betont, die Urteilsbegründung zeige, dass die Bedenken der Kommunen von Anfang an berechtigt gewesen seien. Alpens Bürgermeister Ludger Staymann fordert, dass ein neuer Plan auf realistischeren Bedarfszahlen basiere und einen sparsamen Umgang mit Flächen berücksichtige. Hünxes Bürgermeister Michael Häsel verweist auf die wachsende Bedeutung von Recyclingbaustoffen – sie könnten den Bedarf an Primärrohstoffen deutlich reduzieren. Die Kommunen erneuern außerdem ihre Forderung nach einem separaten Teilplan allein für den Kiesabbau – damit die übrige Regionalplanung für das gesamte Ruhrgebiet nicht weiter blockiert wird.

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Was jetzt für das Ruhrgebiet auf dem Spiel steht

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Der gekippte Regionalplan Ruhr betrifft weit mehr als den Kreis Wesel und den Kiesabbau am Niederrhein. Ohne gültigen Regionalplan fehlt dem gesamten Ruhrgebiet das zentrale Steuerungsinstrument für die Entwicklung der Region. Auch der Ausbau der Windenergie war im Regionalplan verankert. Die Niederrheinische IHK spricht von einem Tiefschlag für die Wirtschaft – Ansiedlungen und Arbeitsplätze stünden auf der Kippe. Hauptgeschäftsführer Stefan Dietzfelbinger sagt: „Nichts ist schlimmer für die Firmen als Unsicherheit. Wenn man investieren will, wenn man Arbeitsplätze schaffen will, braucht man Verlässlichkeit." Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen hatte im Juni erklärt – das Ruhrgebiet dürfe in seiner Entwicklung nicht ausgebremst werden. Ein neuer Regionalplan braucht erfahrungsgemäß mehrere Jahre. Vorerst gilt aber: Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt der alte Regionalplan anwendbar – ein vollständiger Planungsstillstand droht also kurzfristig nicht. Eine Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts vom 12. Juni 2026 ist hier abrufbar.

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