Reiseexpertin beantwortet die wichtigsten Fragen zu eurer Reise

Sind Reisegutscheine rechtlich sauber? Kann ich von meiner Reise zurück treten? Muss ich nach meinem Urlaub in Quarantäne? Diese und noch viel mehr Fragen wurden uns gestellt. Wir haben die Expertin gefragt. Die Antworten von ADAC-Reiserechtlerin Silvia Schattenkirchner gibt es hier.

Ist die Lösung mit den Gutscheinen rechtlich in Ordnung?

Auf einen Gutschein muss man sich nicht einlassen, erklärt die Expertin. Im Moment hat man Anspruch auf Rückerstattung. Das gilt allerdings nur, wenn man über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht hat. Innerhalb der EU kann es unterschiedliche Gutscheinregeln geben. Daher sollten sie sich auf den jeweiligen Seiten des Europäisches Verbraucherzentrums informieren.

Muss ich Stornogebühren bezahlen, auch wenn ich Risikopatient bin?

Risikopatient zu sein oder auch Angst vor einer Reise, sind rechtlich keine Gründe, Anspruch auf Geld zu haben.

Habe ich bei Individualreisen Anspruch auf Rückerstattung bei einer Reisewarnung?

Man muss ganz deutlich zwischen Individualreisen und Pauschalreisen unterscheiden. Die Frage ist: Kann die Fluggesellschaft oder der Hotelier die Leistung erbringen? Wenn ja, sieht es schlecht aus mit einer Erstattung. Außerdem gibt es auch immer das Problem: Es gilt das Recht vor Ort. Deswegen kann man die Frage nicht pauschal beantworten, so Silvia Schattenkirchner.

Dürfen Beratungspauschalen für außergewöhnliche Umstände und eine Vermittlungspauschale

Das ist eigentlich nicht zulässig, so die Reiseexpertin. Der Reiseveranstalter muss den kompletten Betrag zurück zahlen.

Anzahlung und Restzahlung

Rechtlich liegt hier Neuland vor, so die Expertin. Das wurde vor Gericht so noch nicht ausgefochten. Am besten mit dem Reiseveranstalter absprechen, ob eine spätere Zahlung möglich ist. Rechtlich könnte man sich auf die sogenannte Unsicherheitseinrede berufen.

Weitere Meldungen

skyline