
© Lars Fröhlich/FFS
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Demnach dürfen das Restaurant, die Biergärten und der Festsaal nicht genutzt werden. Das Reyna Palace ist, wie auch alle anderen Veranstaltungsorte, seit Ende Oktober ohnehin geschlossen. Zur einer möglichen Revision konnte das Gericht noch nichts sagen.
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Urteilsbegründung
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Laut Gericht hat die Stadt Voerde zwar zahlreiche Auflagen in die Baugenehmigung aufgenommen, damit die Lärmgrenzwerte zu den Nachbarn eingehalten werden, die nötige Wahrung des sogenannten Rücksichtnahmegebots war dadurch aber nicht gegeben. Stattdessen sieht das Gericht es sogar als erwiesen an, dass die Stadt Voerde wiederholt nur so viel in der Baugenehmigung geändert hat, dass das Bauvorhaben des Palace gerade passend war.
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