"Sandkuhle"-Fall geht weiter: Verteidigung legt Revision ein

Im "Sandkuhle"-Mordfall will die Verteidigung das Urteil anfechten. Letzte Woche wurde ein 51-jähriger Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Vor 25 Jahren soll er aus Habgier einen Bekannten in einer Kiesgrube bei Rheurdt verscharrt haben.

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Es war ein Fall, der bundesweit für Aufsehen sorgte: Im sogenannten Sandkuhle-Prozess hat die Verteidigung heute Revision eingelegt, bestätigt das Landgericht Aachen auf Radio K.W. Anfrage. Am letzten Dienstag wurde ein 51-Jährigen Mann vor dem Aachener Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusammen mit einem Komplizen soll er einen Bekannten vor rund 25 Jahren aus Habgier getötet und in einer Kiesgrube bei Rheurdt-Schaephuysen abgelegt haben. Die Identität der Leiche war jahrzehntelang unklar und konnte erst 2019 durch die TV-Sendung "Aktenzeichen XY" geklärt werden.

Urteil stützte sich auf Zeugenaussagen

Im gesamten Prozess hatte der Angeklagte nicht ausgesagt. Das Urteil selbst basierte auf Zeugenaussagen, die über frühere Angaben des Verurteilten über die angebliche Gewalttat von vor knapp 25 Jahren erzählten. Objektive Beweise gab es nicht. Die Verteidigung fordert deshalb einen Freispruch, während die Staatsanwaltschaft auf eine lebenslange Haft pochte. In nächster Instanz beschäftigt sich jetzt der Bundesgerichtshof mit dem Revisionsantrag. Eine Entscheidung und ein mögliches weiteres Verfahren wird es wohl erst in ein paar Monaten geben.

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