Schermbecker klagt gegen Kampfhundesteuer

Mitte Dezember entscheidet das Oberverwaltungsgericht über eine Klage aus Schermbeck. Es geht um die Einschätzung, wann ein Hund als gefährlich eingestuft wird.

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Das Oberverwaltungsgericht muss einen Streit um die Kampfhundesteuer in Schermbeck klären. Ein Halter wehrt sich laut NRZ dagegen, dass die Gemeinde seinen Bullterrier als gefährlich eingestuft hat. Damit zahlt er 560 Euro im Jahr an Steuern statt nur rund 73. Der Hundebesitzer findet, dass nicht allein die Rasse über die Gefährlichkeit bestimmen darf. Das Urteil Mitte des Monats könnte Signalwirkung haben. Hier geht es zum kompletten NRZ-Artikel.

Gemeinde orientiert sich an einer Mustersatzung

Das Gericht spricht sogar von zwei Klägern aus Schermbeck. Die Gemeinde hat aber mittlerweile die Hunde beider Kläger nochmal überprüft. Bei dem Bullterrier blieb sie bei ihrer Beurteilung. Der American Staffordshire-Terrier des anderen Halters wurde dagegen nicht mehr als gefährlich klassifiziert, wohl auch weil er ein Mix ist, schreibt die NRZ. Hier gab es schon zu viel gezahlte Steuern zurück. Grundsätzlich orientiert sich die Gemeinde an einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

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