
© Dan Race - stock.adobe.com
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Ein Schüler aus Xanten war nach einer Schlägerei zu unrecht der Schule verwiesen worden. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, weil es aus seiner Sicht Notwehr war. Vor rund einem Jahr hatte der damals 14-Jährige zurückgeschlagen, als er von einem Mitschüler attackiert wurde. Der fiel zu Boden und erlitt einen Schädelbruch. Auch die Staatsanwaltschaft war von Notwehr ausgegangen. An seine alte Schule zurück will der Jugendliche nicht mehr.
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